Informationen zum GEMA-Pakt des Landes Hessen ab dem 01.01.2025

www.deinehrenamt.de/gema-pakt

Wo die Pauschale gilt - und wo nicht

 

Folgende Veranstaltungen sind abgedeckt:

Eintrittsfreie Vereinsfeste (Spenden sind erlaubt)

   * mit Live-Musik sowie Musik von Trägern wie CDs, MP3 oder Streaminganbietern

      wie Spotify

   * in Räumen oder im Freien (Fläche bis zu 500 qm)

z.B. Sommerfeste, Gartenfeste oder Maibaumaufstellen

 

Folgende Tarife sind erfasst:

   * M-V (Tarif für Unterhaltungs-und Tanzmusik mit Tonträgerwiedergabe mit

      Veranstaltungscharakter)

   * U-V (Tarif für Unterhaltungs-und Tanzmusik mit Musikern) oder

   * U-ST (Tarif für Unterhaltungsmusik bei Bürgeer-, Straßen-, Dorf-und Stadtfesten

      und sonstigen religiösen, sozialen oder kulturellen Veranstaltungen, die im Freien

      stattfinden)

Diese Veranstaltungen sind nicht mit abgedeckt:

   * Festivals oder Konzerte

   * Theater / Kabarett

   * Tanzkurse oder Sportveranstaltungen

   * Streaming-Veranstltungen

   * Dauerhafte Hintergrundmusik (in Vereinsheimen u.Ä.)

   * Veranstaltungen mit Eintritt

   * Festumzüge

   * Puplic Viewing

 

Für Vereine die in einem anderen Verband / Bund organisiert sind, findet der GEMA-Pakt keine Anwendung.

 

Alle Voraussetzungen sowie weitere Informationen sind ab dem 01.01.2025

auf der Hessenseite der GEMA-Homepage zu finden.

 


GEMA-Veranstaltungsanmeldung

Da die GEMA zur Berechnung auch die Anzahl der Besucher benötigt (unabhängig davon ob Eintritt erhoben wird oder nicht), bitten wir darum, die GEMA-Meldungen für Chorveranstaltungen erst kurz nach der jeweiligen Veranstaltung bei uns einzureichen.

 

Ab Januar 2018 bitte ausschließlich dieses Formular benutzen!

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GEMA-Meldeformular
GEMA_Meldebogen ab 2018.pdf
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Download
GEMA-Ausfüllhilfen
GEMA, Ausfüllhilfen ab 2018.doc
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Weitere Infos zur GEMA entnehmen Sie bitte direkt den Seiten auf der Homepage: www.gema.de