www.deinehrenamt.de/gema-pakt
Wo die Pauschale gilt - und wo nicht
Folgende Veranstaltungen sind abgedeckt:
Eintrittsfreie Vereinsfeste (Spenden sind erlaubt)
* mit Live-Musik sowie Musik von Trägern wie CDs, MP3 oder Streaminganbietern
wie Spotify
* in Räumen oder im Freien (Fläche bis zu 500 qm)
z.B. Sommerfeste, Gartenfeste oder Maibaumaufstellen
Folgende Tarife sind erfasst:
* M-V (Tarif für Unterhaltungs-und Tanzmusik mit Tonträgerwiedergabe mit
Veranstaltungscharakter)
* U-V (Tarif für Unterhaltungs-und Tanzmusik mit Musikern) oder
* U-ST (Tarif für Unterhaltungsmusik bei Bürgeer-, Straßen-, Dorf-und Stadtfesten
und sonstigen religiösen, sozialen oder kulturellen Veranstaltungen, die im Freien
stattfinden)
Diese Veranstaltungen sind nicht mit abgedeckt:
* Festivals oder Konzerte
* Theater / Kabarett
* Tanzkurse oder Sportveranstaltungen
* Streaming-Veranstltungen
* Dauerhafte Hintergrundmusik (in Vereinsheimen u.Ä.)
* Veranstaltungen mit Eintritt
* Festumzüge
* Puplic Viewing
Für Vereine die in einem anderen Verband / Bund organisiert sind, findet der GEMA-Pakt keine Anwendung.
Alle Voraussetzungen sowie weitere Informationen sind ab dem 01.01.2025
auf der Hessenseite der GEMA-Homepage zu finden.
Da die GEMA zur Berechnung auch die Anzahl der Besucher benötigt (unabhängig davon ob Eintritt erhoben wird oder nicht), bitten wir darum, die GEMA-Meldungen für Chorveranstaltungen erst kurz nach der jeweiligen Veranstaltung bei uns einzureichen.
Ab Januar 2018 bitte ausschließlich dieses Formular benutzen!
Weitere Infos zur GEMA entnehmen Sie bitte direkt den Seiten auf der Homepage: www.gema.de