Informationen zum GEMA-Pakt des Landes Hessen ab dem 01.01.2025

www.deinehrenamt.de/gema-pakt

Wo die Pauschale gilt - und wo nicht

 

Folgende Veranstaltungen sind abgedeckt:

Eintrittsfreie Vereinsfeste (Spenden sind erlaubt)

   * mit Live-Musik sowie Musik von Trägern wie CDs, MP3 oder Streaminganbietern

      wie Spotify

   * in Räumen oder im Freien (Fläche bis zu 500 qm)

z.B. Sommerfeste, Gartenfeste oder Maibaumaufstellen

 

Folgende Tarife sind erfasst:

   * M-V (Tarif für Unterhaltungs-und Tanzmusik mit Tonträgerwiedergabe mit

      Veranstaltungscharakter)

   * U-V (Tarif für Unterhaltungs-und Tanzmusik mit Musikern) oder

   * U-ST (Tarif für Unterhaltungsmusik bei Bürgeer-, Straßen-, Dorf-und Stadtfesten

      und sonstigen religiösen, sozialen oder kulturellen Veranstaltungen, die im Freien

      stattfinden)

Diese Veranstaltungen sind nicht mit abgedeckt:

   * Festivals oder Konzerte

   * Theater / Kabarett

   * Tanzkurse oder Sportveranstaltungen

   * Streaming-Veranstltungen

   * Dauerhafte Hintergrundmusik (in Vereinsheimen u.Ä.)

   * Veranstaltungen mit Eintritt

   * Festumzüge

   * Puplic Viewing

Die Pauschale gilt für:

Organisationen, unabhängig von ihrer rechtlichen Organisationsform,

   * deren Sitz sich in Hessen befindet

   * die ehrenamtliche oder vorwiegend gemeinnüttzige § 52 Abs.1 AO, mildtätige

      (§ 53 AO) oder kirchliche (§ 54 Abs.1 AO) Zwecke verfolgen

   * deren Mitarbeitenden vorwiegend ehrenamtlich tätig sind

   * und Veranstaltungen durchführen, die nicht bereits aufgrund einer

     Verbandsmitgliedschaft des Veranstalters durch einen Pauschalvertrag einer

     Nutzungsvereinigung mit der GEMA erfasst sind (d.h. inbes. solche ehrenamtlich

     tätigen Musiknutzer, deren Veranstaltungen nicht bereits von anderen

     Pauschalvertragspartnern der GEMA abgedeckt werden).

 

Für Vereine die in einem anderen Verband / Bund organisiert sind, findet der GEMA-Pakt keine Anwendung.

 

Alle Voraussetzungen sowie weitere Informationen sind ab dem 01.01.2025

auf der Hessenseite der GEMA-Homepage zu finden.

 


GEMA-Veranstaltungsanmeldung

Da die GEMA zur Berechnung auch die Anzahl der Besucher benötigt (unabhängig davon ob Eintritt erhoben wird oder nicht), bitten wir darum, die GEMA-Meldungen für Chorveranstaltungen erst kurz nach der jeweiligen Veranstaltung bei uns einzureichen.

 

Ab Januar 2018 bitte ausschließlich dieses Formular benutzen!

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GEMA-Meldeformular
GEMA_Meldebogen ab 2018.pdf
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Download
GEMA-Ausfüllhilfen
GEMA, Ausfüllhilfen ab 2018.doc
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Weitere Infos zur GEMA entnehmen Sie bitte direkt den Seiten auf der Homepage: www.gema.de